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Informationsseite vor dem Start. Keine Fallannahme, kein Hochladen, kein Konto. Portal gesperrt.

Oswald Inkasso · Zur Startseite

Preise für Geschäftskunden

Fallaufnahme: CHF 19.–
Hauptforderung bis CHF 1’000.–: 15 %
Über CHF 1’000.– bis CHF 5’000.–: 12 %
Über CHF 5’000.–: 10 %
Betreibungsbegehren: CHF 99.– je dokumentierter, ordnungsgemässer Einreichung, unabhängig vom Erfolg; nicht für Entwürfe.
Fortsetzungsbegehren: CHF 59.–

Der Satz richtet sich nach der ursprünglichen Hauptforderung und gilt auf die tatsächlich eingezogene Hauptforderung, auch bei Teilzahlungen. Keine progressive Staffelung. Bestehende Fälle behalten ihre bei Beauftragung gespeicherte Preisversion.

Zahlungsfluss

Oswald nimmt nie Geld von Schuldnern entgegen. Der Schuldner zahlt ausschliesslich direkt auf das Bankkonto des Gläubigers. Sie melden jeden Zahlungseingang mit eindeutiger Bankreferenz und Beleg (nach dem Start). Die Provision wird nur auf gemeldete Eingänge der ursprünglichen Hauptforderung berechnet und von Oswald separat in Rechnung gestellt, ohne Verrechnung, ohne Verwahrung und ohne Auszahlung. Die Tarife bleiben unverändert.

Keine monatliche Grundgebühr. Amtliche Gebühren separat. Preise in CHF, exklusive allfälliger separat ausgewiesener MWST. Die vertraglichen Inkassohonorare werden dem Auftraggeber berechnet und sind nicht automatisch vom Schuldner geschuldet.

MWST-Status nicht konfiguriert: keine MWST berechnet. Keine definitive Rechnung; vor Produktivbetrieb Steuerpflicht und Steuersatz prüfen.

100%

Rechenbeispiel, keine Prognose. Ob und wie viel bezahlt wird, ist offen.

Fallaufnahme
CHF 19.00
Erfolgsprovision 12% auf CHF 4’860.00
CHF 583.20
Zusatzservices
CHF 0.00
Honorar exkl. allfälliger MWST
CHF 602.20
MWST
Noch nicht festgelegt
Amtliche Gebühren
Separat, nicht enthalten

Saldo nach Honoraren, vor MWST und amtlichen Gebühren

CHF 4’257.80

Keine progressive Staffelung. Der Satz bleibt auch bei Teilzahlungen gleich. Keine monatliche Grundgebühr. Amtliche Gebühren separat. Preise in CHF, exklusive allfälliger separat ausgewiesener MWST. Die vertraglichen Inkassohonorare werden dem Auftraggeber berechnet und sind nicht automatisch vom Schuldner geschuldet. MWST-Status nicht konfiguriert: keine MWST berechnet. Keine definitive Rechnung; vor Produktivbetrieb Steuerpflicht und Steuersatz prüfen.

Unverbindliche Schätzung, nur lokal im Browser. Nichts wird gespeichert oder in Rechnung gestellt. Derzeit keine Fallannahme; definitive Rechnungen sind bis zur Klärung der MWST gesperrt. Kontakt